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Wirtschafts- und Umweltstrafrecht

 

Unterschwerpunkt

Sondergebiete der Strafrechtspflege

Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung mit integriertem Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Veranstaltung wird in unregelmäßigen Abständen entweder im Wintersemester oder im Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.

Inhalt und Qualifikationsziele

Die Veranstaltung bietet zunächst einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem Betrug, Untreue (§§ 263 und 266 StGB), betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten zu nennen. Ebenso sind Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil der Veranstaltung.
Weiterhin beschäftigt sich die Veranstaltung mit ausgewählten Umweltdelikten. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Bestandteil der Veranstaltung sind ebenso Umweltordnungswidrigkeiten.
Der Anwendungskurs dient dazu, einzelne Probleme anhand von Fällen zu vertiefen und die Methodik zur Lösung von Sachverhalten aus dem Wirtschafts- und aus dem Umweltstrafrechtzu erlernen.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Der Unterschwerpunkt "Sondergebiete der Strafrechtspflege“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Veranstaltung "Wirtschaftsstrafrecht" entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro oder im ERASMUS-Büro des Fachbereichs Rechtswissenschaft ist nicht erforderlich.