Springe direkt zu Inhalt

Vorlesung Sozialversicherungsrecht II

 

Bestandteil des Moduls

Sozialversicherungsrecht

Art und Umfang der Veranstaltungen

Vorlesung / 4 Stunden pro Woche, 14-tägig

ECTS-credits

4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Die Veranstaltung setzt Kenntnisse der Vorlesung "Sozialversicherungsrecht I" aus dem Wintersemester voraus.
Die Vorlesung "Sozialversicherungsrecht II" bietet den Studierenden eine weiterführende Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige des Sozialversicherungsrechts geltenden Fragen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,  die gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“), wobei jeweils auf den Kreis der versicherten Personen, die unterschiedlichen Versicherungsfälle, die in Betracht kommenden Versicherungsleistungen und die zuständigen Leistungsträger eingegangen wird. Darüber hinaus werden die zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragen erörtert.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Das Modul "Sozialversicherungsrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.