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Übung Kollektives Arbeitsrecht

 

Bestandteil des Moduls

Kollektives Arbeitsrecht

Art und Umfang der Veranstaltungen

Übung / 1 Semesterwochenstunde

ECTS-credits

2 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Die Veranstaltung setzt Kenntnisse der Vorlesung "Arbeitskampf- und Tarifvertragsrecht" aus dem Wintersemester voraus.
Den Studierenden soll ein Überblick über das kollektive Arbeitsrecht vermittelt werden. Sie sollen erfahren, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht erkennen. Sie sollen darüber hinaus eine Vorstellung über die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen gewinnen.
Die Übung rundet die Vorlesungen „Arbeitskampf- und Tarifvertragsrecht“ und „Betriebsverfassungsrecht“ ab. In ihr soll die praktische Umsetzung der wesentlichen Kernbereiche des Arbeitsrechts in Form von Falllösungen eingeübt werden. Sie soll die Studierenden dazu befähigen, arbeitsrechtliche Fälle mit wissenschaftlichen Methoden und unter Benutzung einschlägiger Hilfsmittel einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Im Rahmen der Übung werden sowohl „frei“ gestellte Fälle besprochen werden als auch Sachverhalte, die dem EuGH oder BAG zur Entscheidung vorlagen.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltungen ist nicht erforderlich.

Prüfung

Das Modul "Kollektives Arbeitsrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Übung im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.