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Vorlesung Privatversicherungsrecht

 

Bestandteil des Moduls

Privatversicherungsrecht

Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

8 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Vorlesung wird in jedem Wintersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Die wirtschaftliche Absicherung gegen künftige Risiken spielt im modernen Leben eine herausragende Rolle. Die Privatversicherung bietet dem Autofahrer wie auch dem Unternehmensleiter Schutz davor, dass sein Vermögen durch eine Haftung belastet wird (Haftpflichtversicherung), es ermöglicht dem Hauseigentümer einen Wiederaufbau seines zerstörten Anwesens (Sachversicherung) und es erleichtert dem Existenzgründer die Darlehensaufnahme (Lebensversicherung). Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für die Privatversicherung als ein Rechtsprodukt sind AGB schlichtweg konstitutiv; umgekehrt spielen seit jeher Versicherungsbedingungen in der Weiterentwicklung des AGB-Rechts durch die Rechtsprechung eine überragende Rolle. Über diesen „Allgemeinen Teil“ des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.
Das Studium zielt darauf, Sachverhalte mit privatversicherungsrechtlichem Inhalt sachgerecht beurteilen zu können. Im Mittelpunkt der Vorlesung steht daher die Vermittlung des Grundlagenwissens.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.