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Verfassungsprozessrecht

 

Kursart

Vorlesung / 4 Stunden pro Woche in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit

ECTS-credits

4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Veranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen entweder im Wintersemester oder im Sommersemester statt. Im Sommersemester 2015 wird sie angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.

Inhalt

In dieser Vorlesung werden zunächst die Begriffe und Rechtsgrundlagen des Verfassungsprozessrechts und die Verfassung der Verfassungsgerichte dargestellt. Sodann werden die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts von denen der Verfassungsgerichte der Länder abgegrenzt. Im folgenden Teil werden ausgewählte Zuständigkeiten im Detail behandelt, z.B. Verfassungsstreitigkeiten wie Föderative Verfahren und "Organ"streitigkeiten, die "Abstrakte" und die "Konkrete" Normenkontrolle und die Verfassungsbeschwerde. Ein weiterer Teil der Veranstaltung wird den Verfahrensvorschriften und den Entscheidungen von Verfassungsgerichten (Zustandekommen, Inhalte, Arten, Wirkungen und Vollzug) gewidmet. Im abschließenden Teil der Veranstaltung wird auf die Beziehungen zwischen Verfassungsgerichten und anderen Gerichten eingegangen.

Anmeldung zur Lehrveranstaltung

Eine Anmeldung für die Vorlesung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Veranstaltung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.