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Allgemeines Verwaltungsrecht

Modul-Bestandteile

Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
Pflicht-Anwendungskurs "Allgemeines Verwaltungsrecht" / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der verpflichtende Anwendungskurs besucht werden.

zusätzlicher freiwilliger Anwendungskurs "Prozessrecht unter Berücksichtigung des allgemeinen Verwaltungsrechts" / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

4 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 ECTS-credits für den Pflicht-Anwendungskurs "Allgemeines Verwaltungsrecht"
(Voraussetzung: bestandene Prüfung in der Vorlesung)

4 ECTS-credits für den zusätzlichen freiwilligen Anwendungskurs "Prozessrecht unter Berücksichtigung des allgemeinen Verwaltungsrechts"
(Voraussetzung: bestandene Prüfung in der Vorlesung)

Turnus

Das Modul wird - ohne den zusätzlichen freiwilligen Anwendungskurs - in jedem Wintersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Das Modul baut auf den Modulen „Einführung in das Öffentliche Recht“ und „Grund- und Menschenrechte“ auf. Es befasst sich mit der Organisation, dem Personal und der Finanzierung der Verwaltung, ihrer Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt) sowie deren Entstehung, Wirkung, Durchsetzung und Kontrolle. Inhaltlich setzt dieses Modul Grundkenntnisse im Verfassungsrecht voraus, die durch die Module „Einführung in das Öffentliche Recht“ und „Grund- und Menschenrechte“ vermittelt werden. Außerdem werden die Grundsätze des Staatshaftungsrechts gestreift, d. h. diejenigen nicht einheitlich kodifizierten Regelungen betreffend die Voraussetzungen für das Einstehen des Staates für Schäden durch rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten sowie die Rechtsfolgenseite (Wiederherstellung des früheren Zustandes, Ersatz- oder Ausgleichsleistungen).
Das Modul soll den Studierenden Grundkenntnisse und die Systematik des Verwaltungsrechts vermitteln. Die Studierenden sollen ein Verständnis für die Rechtsgrundlagen entwickeln, die für die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle in Ausbildung und juristischer Praxis unentbehrlich sind. Die Studierenden sollen auch einen Überblick über die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten  erhalten. Insbesondere sollen sie die Abgrenzung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit verstehen und mit den Voraussetzungen und rechtlichen Problemen der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart vertraut gemacht werden, dass sie einen praktischen Fall auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können. Außerdem sollen die Studierenden einen Überblick über das Staatshaftungsrecht erhalten. Sie sollen lernen, zwischen verschiedenen Fällen staatlicher Haftung im konkreten Fall zu unterscheiden und die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Anspruchsgrundlagen erlernen.

Anmeldung zum Modul

Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für die Anwendungskurse erforderlich.

Prüfung

Die Vorlesung endet mit einer Semesterabschlussklausur. In Ausnahmefällen können Austauschstudierende nach Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten eine mündliche Prüfung ablegen. In den Anwendungskursen findet keine Prüfung statt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Abschlussklausur erfolgt bis zum 15. Dezember im Prüfungsbüro. Die Anmeldetermine werden durch Aushang und auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben.
Termine für eventuelle mündliche Prüfungen werden direkt zwischen den Austauschstudierenden und dem Dozenten abgesprochen.