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Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht (Übung)

Kursniveau

drittes Studienjahr

Art und Umfang des Moduls

Übung / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

5 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)

Turnus

Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft (SPO 2015) zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalte

Das Modul setzt umfangreiche Kenntnisse im deutschen Bürgerlichen Recht voraus. Es baut auf den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht" und "Besonderer Teil des Schuldrechts" aus den ersten drei Semesten sowie auf den Veranstaltungen zum Verbraucherprivatrecht aus dem vorangegangenen Wintersemester auf.

Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Verbraucherprivatrechts, insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung und die rechtlichen Schranken der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Qualifikationsziele

Durch die Lösung von Fällen besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten und können diese in Bezug auf die Thematiken des Verbraucherprivatrechts anwenden.

Platzzahlbeschränkung / Teilnehmerbeschränkung

nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für dieses Modul anmelden, dürfen daran teilnehmen)

Anmeldung zum Modul

via Campus Management
Beginn des Anmeldezeitraums: 1. April 2020, 0 Uhr
Anmeldefrist: 30. April 2020, 24 Uhr

Sie finden dieses Modul in Campus Management unter der Bezeichnung "Abschl.-Mod. VerbraucherprivatR mit Ü".

Rücktritt von der Modulanmeldung

via Campus Management
Frist: 30. April 2020, 24 Uhr
Danach ist eine Abmeldung vom Modul nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

Prüfungsform

Für reguläre deutsche Studierende wird keine Prüfung angeboten. Austauschstudierende müssen den Professor bzw. die Professorin fragen, ob sie eine Prüfung ablegen dürfen. Die Prüfungsform wird durch den Professor bzw. die Professorin festgelegt.

Prüfungszeitraum (Angabe ohne Gewähr)

voraussichtlich in der letzten Woche der Vorlesungszeit → Link: Akademischer Kalender

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Professor bzw. mit der Professorin.

Anmeldung zur Prüfung

Mit der Anmeldung zum Modul in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.

Abmeldung von der Prüfung

Mit der Abmeldung vom Modul sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung vom Modul / von der Prüfung ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt ein/e Studierende/r nicht an der Prüfung teil, ohne sich vom Modul / von der Prüfung abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" gewertet.

Notenbekanntgabe

Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte lassen Sie sich daher einen Leistungsnachweis (umgangssprachlich: "Schein") aushändigen und reichen Sie diesen Leistungsnachweis im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft ein.

Alternativ dazu kann der Professor bzw. die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermitteln. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.