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Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung in der Medienbranche

Kursniveau

drittes bis viertes Studienjahr

Art und Umfang der Veranstaltung

Modul zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen / Blockveranstaltung an vier einzelnen Tagen, ganztägig

ECTS-credits

5 (Voraussetzung: aktive und regelmäßige Teilnahme)

Lehrform

Bislang wurde noch nicht entschieden, ob diese Veranstaltung online oder in Präsenz stattfindet. Diese Information wird voraussichtlich kurz vor Beginn der Veranstaltung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.

Turnus

Die Veranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen - und dabei eher im Wintersemester als im Sommersemester - statt. Im Wintersemester 2022/23 wird sie angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Diese Angabe finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.

Inhalt und Qualifikationsziele

Die Veranstaltung führt in die rechtsberatende Praxis der Medienbranche ein. Das Medienrecht ist eine Querschnittsmaterie. Schwerpunkt der Veranstaltung ist weniger die Vermittlung spezialgesetzliche Vorschriften (z.B. des UrhG), sondern mehr die Anwendung der aus dem Studium bekannten Grundlagen (insbesondere des allgemeinen und besonderen Schuldrechts, wie des Rechts der Schuldverträge, der Leistungsstörungen, des AGB-Rechts, der Formvorschriften etc.) auf medienrechtliche Sachverhalte. Hierdurch lernen die Studenten die praktische Anwendung des bisher erlernten Wissens auf neue, ihnen vielleicht nicht bekannte Sachverhalte (was der anwaltlichen Berufspraxis entspricht). Zu den rechtspraktischen Übungen gehören das Verhandlungsmanagement (Feststellung der beteiligten Interessen und Ziele, Rhetorik und Gesprächsführung, Verhandlungstechnik, z.B. nach dem Harvard-Konzept) und die Vertragsgestaltung (Struktur von Verträgen, wesentliche Vertragsinhalte, dispositives und zwingendes Recht, Formulierungsfragen, Fallstricke). Hierbei werden die Studenten z.B. in Gruppen Verträge miteinander verhandeln, um am Ende konkrete Formulierungen und sachgerechte Verhandlungsergebnisse zu erzielen.

Vorausgesetzt werden Kenntnisse im deutschen Zivilrecht (Allgemeiner Teil, Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht).

Teilnahmebeschränkung / Platzbeschränkung

ja (das heißt: es ist möglich, dass Sie keinen Platz in dieser Veranstaltung erhalten)

Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres gesamten Studienaufenthalts an der Freien Universität Berlin lediglich zwei Lehrveranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen besuchen dürfen.

Kursanmeldung

Zur Kursanmeldung nutzen Sie bitte Campus Management. Sie finden diesen Kurs entweder unter dem Modul "Schlüsselqualifikation A" oder unter dem Modul "Schlüsselqualifikation B".

Falls Sie nur einen einzigen Kurs zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen belegen möchten, macht es keinen Unterschied, ob Sie diesen unter "Schlüsselqualifikation A" oder unter "Schlüsselqualifikation B" buchen. Falls Sie jedoch zwei Kurse zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen besuchen möchten, buchen Sie bitte einen Kurs unter dem Modul "Schlüsselqualifikation A" und den anderen unter "Schlüsselqualifikation B".

Anmeldezeitraum: 4. Oktober 2022, 9 Uhr - 14. Oktober 2022, 12 Uhr mittags

Nach dem Ablauf dieses Anmeldezeitraums können frei gebliebene oder wieder frei gewordene Plätze noch bis zum 4. November 2022 über Campus Management gebucht werden, die dann nach dem Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben werden.

Bekanntgabe der Platzzuteilung

Ob Sie einen Platz in dieser Veranstaltung erhalten haben, wird Ihnen voraussichtlich ab dem 15. Oktober 2022 in Campus Management unter der Rubrik "Stundenplan" angezeigt.

Kursabmeldung

Zur Abmeldung von diesem Kurs nutzen Sie bitte Campus Management.

regulärer Abmeldezeitraum: 4. Oktober 2022, 9 Uhr - 4. November 2022

Danach ist eine Abmeldung vom Kurs nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

Prüfung

In diesem Kurs ist keine Prüfung vorgesehen, sondern es wird nur die regelmäßige und aktive Teilnahme bestätigt. Bei regelmäßiger und aktiver Teilnahme erscheint auf dem Zeugnis die Note "bestanden". Bei unregelmäßiger und/oder nicht aktiver Teilnahme erscheint auf dem Zeugnis die Note "nicht bestanden".

Das heißt, dass Sie keine Note in der Form von juristischen Punkten (0 - 18 Punkte) erhalten.

Bitte fragen Sie vor der Teilnahme an diesem Kurs Ihre Heimatfakultät, ob diese Module ohne Benotung akzeptiert oder nicht.