Öffentliches Baurecht
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
2,5 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)
Turnus
Die Vorlesung findet in unregelmäßigen Abständen statt. Wintersemester 2018/19 wird sie angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft (SPO 2015) zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.
Inhalt
Die Vorlesung vermittelt praxisorientiert: – Kenntnisse der hinter dem Normengeflecht im öffentlichen Baurecht stehenden Systematik – Kenntnisse des Normengeflechts im öffentlichen Baurecht – Kenntnisse der zentralen Einzelnormen - Kenntnis der Entwicklungstendenzen.
- Begrifflichkeiten, Verfassungsrechtliche Grundlagen, Rechtsquellen
Abgrenzung des Rechts der Bauleitplanung zum Fachplanungsrecht
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan- Bebauungsplan und Flächennutzungsplan (Fortsetzung)
Übersicht und Unterscheidung der Planebenen
(Raumordnung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
Adressat der Planungsaufgabe- Inhalt des Bebauungsplans, Satzungsbeschluss
B-Planverfahren in Berlin
BauNVO, PlanzeichenVO
Baugebiete, Maßfestsetzungen (Vollgeschossbegriff),
Inkorporationsregel, Revisibilität von Festsetzungen- Verfahren zur Aufstellung des B-Plans
Öffentlichkeitsbeteiligung – Behördenbeteiligung
Heilung von Verfahrensfehlern- Materielle Anforderungen an den Plan
Abwägungsgebot, Bestimmtheitsangebot, Erforderlichkeit,
Entwicklungsgebot und Anpassungsgebot- Rechtsschutz gem. § 47 VwGO
Antragsbefugnis und Planerhaltung
Abgrenzung Normenkontrolle / Nachbarklage- Sicherung der Bauleitplanung
Veränderungssperre und Zurückstellung, Rechtsschutz
Zulässigkeit von Vorhaben
Vorhabenbegriff im Sinne des § 29 BauGB- Zulässigkeit von Vorhaben
§ 30 Vorhaben im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne,
§ 31 Ausnahmen und Befreiungen
§ 33 Genehmigung bei Planreife- Zulässigkeit von Vorhaben
§ 34 Vorhaben im Innenbereich
§ 35 Vorhaben im Außenbereich- Materielles Bauordnungsrecht
Baugenehmigungsverfahren- Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
Nachbarrechtsschutz
Einstweiliger Rechtsschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO und
§ 123 VwGO- Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
Nachbarrechtsschutz (Fortsetzung)
Einstweiliger Rechtsschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO und
§ 123 VwGO- Wiederholung
Literaturempfehlungen
Frank Stollmann, Öffentliches Baurecht, 10. Auflage, 2015
Martin Stuttmann, Skript Öffentliches Baurecht, 8. Auflage, 2016
Teilnahmebeschränkung / Platzbeschränkung
nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für diesen Kurs anmelden, dürfen daran teilnehmen)
Kursanmeldung
Zur Kursanmeldung nutzen Sie bitte Campus Management. Dort finden Sie diesen Kurs unter dem Modul "Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich". Bitte beachten Sie, dass Sie aus technischen Gründen nur eine einzige Lehrveranstaltung unter diesem Modul buchen können.
Anmeldezeitraum: 1. Oktober - 2. November 2018
Kursabmeldung
Zur Abmeldung von diesem Kurs nutzen Sie bitte Campus Management.
regulärer Abmeldezeitraum: 1. Oktober - 2. November 2018
Danach ist eine Abmeldung vom Kurs nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
Prüfungsform
Für reguläre Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für Austauschstudierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung. Die Art der Prüfung wird vom Dozenten festgelegt.
Prüfungszeitraum (Angabe ohne Gewähr)
voraussichtlich in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit → Link: Akademischer Kalender
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Dozenten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zum Kurs via Campus Management ist gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung.
Rücktritt von der Prüfung
Die Abmeldung vom Kurs ist gleichzeitig der Rücktritt von der Prüfung. Ein Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Ohne Rücktritt führt die Nicht-Teilnahme an einer Prüfung zum Nicht-Bestehen (0 Punkte).
Notenbekanntgabe
Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte lassen Sie sich daher einen Leistungsnachweis (umgangssprachlich: "Schein") aushändigen und reichen Sie diesen Leistungsnachweis im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft ein.
Alternativ dazu kann der Dozent Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermitteln. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.