Prüfungen

Die gut ausgestattete Bibliothek ist der ideale Ort, um sich auf Prüfungen vorzubereiten.
Die gut ausgestattete Bibliothek ist der ideale Ort, um sich auf Prüfungen vorzubereiten. Quelle: Julia Oesterreich

ECTS-Anrechnungspunkte

Das ECTS (European Credit Transfer System) ist die Brücke zwischen den verschiedenen europäischen Studiensystemen. Den verschiedenen Lehrveranstaltungen werden eine bestimmte Anzahl von credits zugewiesen. Diese gelten als Maßeinheit für den Arbeitsaufwand, den Studierende für das Absolvieren einer Veranstaltung aufwenden müssen. Dies schließt die Präsenzzeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die eigenständige Vor- und Nacharbeit der Kurse sowie die Vorbereitung auf die Prüfung und die Prüfung selbst ein.

Ein ECTS-credit entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden.

ECTS-credits werden nur vergeben, wenn eine Leistung erfolgreich erbracht wurde. Eine Prüfung muss mindestens mit der Note 'Ausreichend' (4 Punkte) bewertet worden sein. Eine Ausnahme bilden die Anwendungs- und Lektürekurse des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Für diese Kurse (Kleingruppen) erhalten Austauschstudierende ECTS-credits, wenn Sie regelmäßig an den Kursen teilnehmen und die Prüfung in der dazugehörigen Vorlesung bestehen.

Die ECTS-Punkte für Austauschstudierende werden am Fachbereich Rechtswissenschaft nach folgendem Schema vergeben (SWS bedeutet "Semesterwochenstunde", d.h. eine 45-minütige Unterrichtsstunde pro Woche über das ganze Semester):

Lehrveranstaltungsform ECTS-Anrechnungspunkte
Vorlesungen, Anwendungskurse, Lektürekurse, Kolloquien, Übungen (in den Schwerpunktbereichen) 2 pro SWS
fremdsprachige Vorlesungen 2 pro SWS + 2
Moot Courts, Model United Nations 10
Seminare, Projektgruppen 8

 

ECTS-Notenskala am Fachbereich Rechtswissenschaft

Das Bewertungssystem am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin beruht auf einer Notenskala von 0 bis 18 Punkten, wobei 18 Punkte die höchste mögliche Bewertung darstellen. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 4 Punkte erzielt werden. Die Noten verteilen sich auf die erreichten Punktzahlen wie folgt:

Punkte

Prädikat

18 – 16

Sehr gut

15 – 13

Gut

12 – 10

Vollbefriedigend

9 - 7

Befriedigend

6 – 4

Ausreichend

3 – 1

Mangelhaft

0

Ungenügend

 

Hinweis: In der Praxis werden die Noten im Bereich "Sehr gut" fast nie erreicht. "Gut" ist bereits ein hervorragendes Ergebnis. Die Note "Vollbefriedigend" zeigt eine überdurchschnittliche Leistung an. Der überwiegende Teil der Studierenden erzielt die Noten "Befriedigend" und "Ausreichend". Eine nicht unerhebliche Anzahl von Studierenden besteht die Prüfungen nicht.

Diese Eigenart der Notengebung am Fachbereich wirkt sich auf die Umrechnung in ECTS-Noten folgendermaßen aus:

Punkte

Prozentsatz der erfolgreich Studierenden mit diesen Punktzahlen

ECTS-grade

Prädikat

18 – 11

10 %

A

Hervorragend

10 – 9

25 %

B

Sehr gut

8 – 7

30 %

C

Gut

6 - 5

25 %

D

Befriedigend

4

10 %

E

Ausreichend

3

-

FX

Nicht bestanden; es sind noch Verbesserungen erforderlich

2 - 0

-

F

Nicht bestanden; es sind noch erhebliche Verbesserungen erforderlich

 

ECTS-Notenskala an anderen Fachbereichen

Für andere Fächer (z.B. für die Deutschsprachkurse) gelten die folgenden Noten:

Note

ECTS Grade

Predicate

1,0 - 1,5

A

Exzellent

1,6 - 2,0

B

Sehr gut

2,1 - 3,0

C

Gut

3,1 - 3,5

D

Befriedigend

3,6 - 4,0

E

Ausreichend

4,1 - 5,0

F

Nicht bestanden

keine

P

Regelmäßige und aktive Teilnahme

 

Zeugnis (Transcript of Records)

Nach Ablauf ihrer Studienzeit am Fachbereich Rechtswissenschaft  erhalten alle Austauschstudierenden ein Zeugnis: das Transcript of Records.  Darin werden alle absolvierten Lehrveranstaltungen mit der erreichten Anzahl von ECTS- credits, den ECTS-grades (Noten) und den in den Prüfungen erreichten Punkten (0 bis 18 Punkte) aufgelistet.

Alle Leistungsnachweise (sogenannte “Scheine”), die während des akademischen Jahres erbracht wurden, müssen rechtzeitig vor Ablauf der Studienzeit  in den Sekretariaten der Professor/innen abgeholt und sorgfältig aufgehoben werden. Ohne die Vorlage der Leistungsnachweise („Scheine“) kann kein Zeugnis ausgestellt werden.

ERASMUS-Studierende und ERASMUS Mundus-Studierende reichen die Leistungsnachweise im ERASMUS-Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft ein; Themis-Studierende und Direktaustauschstudierende geben die Leistungsnachweise im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft ab.

Stand 30.01.2013

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