Springe direkt zu Inhalt

Zeitlicher und inhaltlicher Ablauf

 

a. Zum Ablauf allgemein

Der Philip C. Jessup International Law Moot Court beginnt Mitte September mit der Veröffentlichung des Sachverhalts und endet mit der nationalen Vorausscheidung Ende Februar bzw. der internationalen Endrunde, die Ende März/ Anfang April stattfindet. Alle angemeldeten Teams können an der nationalen Vorausscheidung teilnehmen, eine schriftliche Vorauswahl findet nicht statt. In Deutschland nehmen der Sieger und das zweitplatzierte Team der nationalen Ausscheidung an der internationalen Runde teil, die in Washington, D.C., ausgetragen wird.

b. Die schriftliche Phase

In der Zeit von Mitte September bis Mitte Januar sind zwei anwaltliche Schriftsätze im Umfang von ungefähr je 60 Seiten  in englischer Sprache anzufertigen. Jedes Team vertritt sowohl den Klägerstaat als auch den beklagten Staat.

c. Die mündliche Phase

Die mündliche Runde findet im Rahmen einer mehrtägigen deutschen Vorausscheidung statt. In den Vorrunden treten die Kläger- und Beklagtenvertreter je zwei Mal gegen gegnerische Universitäten an. In den 30minütigen Plädoyers geht es darum, die Richterbank von der eigenen Argumentation zu überzeugen und Schwachpunkte in der Argumentation des Gegners aufzudecken. Dies setzt nicht nur die gute Beherrschung der englischen Sprache und gute Völkerrechtskenntnisse voraus, sondern auch rhetorische Fertigkeiten. Die Teams werden auf diese Herausforderung intensiv vorbereitet. Im Rahmen der Vorbereitung engagiert sich die Berliner Niederlassung der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die ein Probepleading mit mehreren Anwälten, darunter Jessup-Alumni, veranstaltet.

d. Der Arbeitsaufwand

Der Arbeitsaufwand ist hoch, das Semester sollte daher neben dem Besuch obligatorischer Veranstaltungen allein dem Moot Court gewidmet sein. Nebenher einen Übungsschein zu erwerben, ist zwar möglich, erfordert jedoch eine Menge Fleiß und Selbstdisziplin. Die Jessup-Fälle sind anspruchsvoll und erfordern eine gründliche Einarbeitung in Gebiete des Völkerrechts, mit denen man sich im Studium noch nicht vertieft auseinandergesetzt hat.

Auch wenn der Aufwand groß ist: Das Ergebnis dieser Arbeit ist nach einhelliger Aussage aller bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur für das Studium bereichernd. Abgesehen vom Spaß, den die Veranstaltung als Teamleistung macht, dem Stolz auf die eigene Leistung und dem Renommee des Wettbewerbs: Die Fähigkeit, im Team zu arbeiten, sich in eine bestimmte Rechtsposition hineinzuversetzen und juristische Argumentationen mündlich überzeugend vorzutragen, sind für nahezu alle juristischen Berufe wichtig und können durch den Besuch anderer Veranstaltungen kaum erlangt werden.

e. Die Kosten

Sämtliche Kosten der deutschen Vorausscheidung übernimmt die Freie Universität, eigene Kosten entstehen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen also nicht. Diese Unterstützung durch den Fachbereich macht zugleich deutlich, welcher Stellenwert den internationalen Wettbewerben für die Außenrepräsentation der Freien Universität Berlin beigemessen wird. Bei einer Teilnahme an der internationalen Ausscheidung wird das Team zusätzlich von Sponsoren unterstützt, so dass auch hier keine nennenswerte finanzielle Eigenbeteiligung anfällt.