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Regelungen zur Teilnahmepflicht in Veranstaltungen

News vom 03.12.2015

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals über die Regelung über die regelmäßige Teilnahme insb. in den Methodenkursen informieren:

In den Methodenkursen der neuen SPO 2015 besteht wie in den bisherigen Anwendungskursen eine Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme. Regelmäßige Teilnahme bedeutet, dass man an mindestens 85% der Termine einer Lehrveranstaltung, in diesem Fall Methodenkurs, teilgenommen hat.

Liegt diese regelmäßige Teilnahme nicht vor, kann zwar die Modulabschlussprüfung (im aktuellen Falle des Moduls Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht die Hausarbeit, die für Studierende die sich im Wintersemester 2015/16 im dritten Fachsemester befinden dann auch für die Ablegung der Zwischenprüfung anrechenbar ist) abgelegt werden, das Modul selbst gilt aber als nicht abgeschlossen bis die regelmäßige Teilnahme nachgewiesen ist.

Dies ist nur durch den regelmäßigen Besuch eines Methodenkurses eines gleichnamigen Moduls, also im Falle des Moduls Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht frühestens ein Jahr später, möglich! Ein Ausgleich möglicherweise bereits versäumter Stunden durch Alternativleistungen ist in begründeten Fällen nach Rücksprache mit dem/der Dozent/-in möglich

Ob eine Lehrveranstaltung teilnahmepflichtig ist, können Sie stets dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

i.A.

Simon Roßmann

Dekanatsreferent für Studium und Lehre

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