Springe direkt zu Inhalt

Wintersemester 2015/16

Seminar zum digitalen Binnenmarkt - Ordnungsprinzipien für die digitale Wirtschaft

Die digitalen Technologien verändern gegenwärtig in vielen Bereichen die Art des Wirtschaftens. Neue Geschäftsmodelle entstehen. Die Grenzen von Märkten verschieben sich. Digitale Plattformen haben eine zentrale Bedeutung gewonnen – im Bereich sozialer Netzwerke (z.B. facebook) ebenso wie im Bereich des e-commerce (e-bay; amazon) oder bei Suchmaschinen. Die Sammlung und Auswertung großer Mengen von Daten spielt eine neue Rolle (Big Data). Auch die herkömmlich nicht digitale Industrie beginnt digitale Technologien stärker zu nutzen (Industrie 4.0).


Auf nationaler und europäischer Ebene haben diese Veränderungen zum Nachdenken über den geltenden Ordnungsrahmen im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Bereich des Verbraucherschutzes, im Datenschutzrecht und in der Anwendung der Wettbewerbsregeln geführt. Die Bundesregierung hat eine „Digitale Agenda 2014-2017“ angekündigt. Die Kommission hat am 6.5.2015 eine „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ veröffentlicht (COM(2015)192 fin). Die Monopolkommission hat im Juni 2015 unter dem Titel „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte“ ein Sondergutachten vorgelegt.


Das Seminar soll aktuelle Themen aus der Diskussion um einen neuen „Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft“ aufgreifen. Zugleich berührt die Arbeit an diesen Themen Grundfragen der künftigen Ordnung zentraler gesellschaftlicher Lebensbereiche.


Studierenden, die an diesem Seminar teilnehmen, wird empfohlen, im WS 2015/16 parallel die Vorlesung Wettbewerbsrecht zu besuchen. Die Studierenden erhalten Hilfestellung beim Einstieg in die Themen.


Das Seminar hat propädeutischen Charakter und richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht, Unterschwerpunkt Wirtschaftsrecht. Die Teilnahme am Seminar soll zugleich als Vorbereitung für die Studienabschlussarbeit dienen. Es wird ein Seminarschein erteilt, der die Teilnahme an der Schwerpunktbereichsprüfung ermöglicht (§ 20 Abs. 2 S. 1 StudienO FU Berlin).