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Hinweise zur propädeutischen Hausarbeit BGB

News vom 11.08.2015

Ergänzende Hinweise zur Propädeutischen Hausarbeit im Zivilrecht

 

Aus gegebenem Anlaß weise ich auf folgendes hin:

 

  1. Kenntnisse des Kaufrechts, insbesondere der §§ 434 ff. BGB, werden für die Lösung der Hausarbeit NICHT vorausgesetzt.
  2. Die Aufgabenstellung und Ziffer 1 des Bearbeitervermerks sind absichtlich so formuliert, wie Sie sie auf dem Aufgabentext vorfinden. Zu prüfen ist also nur ein vertraglicher Schadensersatzanspruch – auch wenn die von L begehrte Rechtsfolge so aussieht wie die eines Rücktritts vom Vertrag!
  3. Ich bin gefragt worden, ob L Rückzahlung von 100.000 Euro oder Rückgewähr des angelegten Kapitals haben will. Diese Frage, die sich offenbar mehrere Bearbeiter/innen stellen, habe ich nicht verstanden. Die Interessenlage ist schlicht die folgende: L hat 100.000 Euro für Anteilsscheine gezahlt. Jetzt ist er mit den Fondsanteilen nicht zufrieden. Er möchte also jetzt die Anteilsscheine zurückgeben und 100.000 Euro wiederhaben. Ich bin der Meinung, daß damit das Anspruchsziel des L präzise genug beschrieben ist.

 

Berlin, den 11. August 2015                                                            Prof. Dr. Martin Schwab

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