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Projekt: Watch the Court

Watch the Court – was wollen wir?

Das Projekt beschäftigt sich mit der Analyse von Gerichtsentscheidungen.

Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind. Diese führen dazu, dass Anwälte in Erklärungsnot kommen können, da sie ihrem Mandanten die offensichtliche Rechtslage nicht mehr vermitteln können. Gerichtsprozesse, die für die Beteiligten meistens ebenfalls eine Belastung darstellen, verlängern sich und höhere Instanzen müssen ein Prozess neu verhandeln, der bei sauberer Arbeit der unteren Instanzen längst abgeschlossen wäre. Außerdem müssen die Beteiligten oftmals lange auf den Ausgang eines Verfahrens warten und in Strafverfahren genügt die Einstellung von Verfahren des Öfteren nicht zur Rehabilitierung der Betroffenen.

Warum ergehen solche Urteile?
Wie viele solcher Urteile ergehen pro Jahr in Deutschland?
Wieviel kosten diese unzureichenden Urteile den Steuerzahler?
Sind Landgerichte sorgfältiger als Amtsgerichte?
Sind die rechtlichen Vorschriften unzureichend?

Das Projekt möchte eine Sammelstelle für krass rechtswidrige Urteile sein und Antworten auf die Fragen finden. Bestimmte Entscheidungen werden kommentiert auf dieser Website veröffentlicht. Das Projekt wird betreut durch Professor Dr. Martin Schwab, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- u. Insolvenzrecht an der Freien Universität Berlin.

Juristen in allen Berufen können strittige Urteile einsenden. (Entscheidungen einsenden) Mit den Kooperationspartnern sollen so möglichst viele Urteile gesammelt werden. Diese Urteile werden dann analysiert und nach bestimmten Kriterien sortiert.

Es folgt eine Gesamtanalyse.

Details der Projektumsetzung

Zur Erreichung dieses Ziels müssen zahlreiche Urteile umfassend analysiert werden. Die wissenschaftliche Analyse der eingesandten Entscheidungen wird vom Lehrstuhl Prof. Dr. Schwab am Fachbereich Rechtswissenschaft durchgeführt. Es ist geplant weitere Lehrstühle insbesondere in den Bereichen Strafrecht und öffentliches Recht für das Projekt zu gewinnen. Die Lehrstuhlinhaber sollen entsprechend die Verantwortung für die Veröffentlichung der Entscheidungen tragen. Sie verfassen die zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidungserläuterungen. Die Veröffentlichung der einzelnen Entscheidungen im Internet erfolgt durch den Lehrstuhl.

Das Projekt liefert regelmäßig eine Fallbesprechung. Die Entscheidungen werden anonymisiert und im Wortlaut wiedergegeben, genannt werden zudem Aktenzeichen und Gericht. Vorangestellt wird eine Schlagzeile, die Urteil und Ergebnis der Analyse zusammenfasst. Nach der Darstellung des Urteils schließt sich ein Kommentar zu dieser Entscheidung an. Dieser wird von einem Hochschullehrer, zu Beginn von Prof. Dr. Martin Schwab verfasst. In diesem Kommentar wird in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Sprache erläutert, warum die Entscheidung mit Recht und Gesetz unvereinbar ist.

Arbeitsweise

Nach einer Vorauswahl der Entscheidungen als zweifelsfrei rechtswidrig durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Projekts entscheiden zwei Redaktionskonferenzen über die Entscheidungen, die als krass rechtswidrig in Betracht kommen. Diese Entscheidungen werden durch die Mitarbeiter aufbereitet und einem Hochschullehrer zur eingehenden Begutachtung vorgelegt. Dies Hochschullehrer entscheiden in einer zweiten Konferenz über deren Veröffentlichung, Berichterstatter ist der Hochschullehrer dessen Rechtsgebiet betroffen ist.