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Promotion

Aktuelle Promotionsverfahren:

Anuschka Radom: Die 10%-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Wohnraummiete (Universität Hamburg)

N.N. (Universität Hamburg, Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law)

Qualifizierte Bewerbungen für eine Promotion sind jederzeit möglich. Betreut werden Themen aus allen Hauptgebieten des Arbeitsbereichs: Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Insolvenzrecht.

Die formale Mindestqualifikation entspricht der Regelvoraussetzung der Promotionsordnung, nämlich einer mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ bestandenen Ersten Juristischen Prüfung oder einem gleichgestellten Abschluss.

Bewerbungen werden per E-Mail erbeten, der Lebenslauf und Zeugnisse (insbesondere Abitur, Staatsprüfung(en), zivilrechtliche Leistungsnachweise) anzuhängen sind. Im Anschreiben sollten erste Überlegungen zur Themenwahl dargelegt werden und erläutert werden, weshalb ein Promotionsprojekt angegangen werden soll.

Wenn eine Betreuung grundsätzlich in Betracht kommt, werden in einem ersten Schritt geeignete Fragestellungen im persönlichen Gespräch erörtert. Die endgültige Annahme als Doktorand/in setzt grundsätzlich voraus, dass erfolgreich an einem Seminar bei Prof. Dr. Muthorst teilgenommen wurde.