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Kursbeschreibung

Zum propädeutischen Seminar

 

Die Rechtsprechung des Reichsgerichts vor dem Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 ist ein besonders interessanter und reicher Gegenstand für die rechtshistorische, zugleich auf dogmatische Fragen des Zivilrechts gerichtete Betrachtung. In weiten Teilen des 1871 gegründeten Kaiserreiches galt gemeines Recht, also das in wissenschaftlicher Auseinandersetzung insbesondere mit dem römischen Recht gewonnene, an allen Universitäten gelehrte Zivilrecht. Anhand von Entscheidungen des 1879 in Leipzig gegründeten Reichsgerichts aus den Bereichen des Vertrags-, Delikts- und Sachenrechts soll die Verwendung der römischrechtlichen Quellen durch das Reichsgericht untersucht und mit dem Verständnis des römischen Rechts aus dem Blickwinkel der aktuellen rechtshistorischen Forschung verglichen werden. Dabei werden nützliche Erkenntnisse auch für das geltende Zivilrecht gewonnen.

 

Eine Vorbesprechung für das Seminar mit Themenvergabe wird am Dienstag, den 15. Juli 2008 um 12 Uhr s.t. in Raum 2212 stattfinden. Etwa eine Woche vorher werden die Themen per Aushang und über die Lehrstuhlhomepage bekannt gegeben. Nach Rücksprache mit den Teilnehmern ist die Durchführung des Seminars auch als Blockseminar möglich.