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Blockseminar SoSe 2017 - Römisches Vertragsrecht

News vom 14.02.2017

Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller

Seminarankündigung für das Sommersemester 2017

Römisches Vertragsrecht

Es handelt sich um ein Seminar im Rahmen des Moduls Thematische Vertiefung. Es richtet sich insbesondere an Studierende des 4. Semesters. Eine Bindung an einen Schwerpunkt­bereich ist nicht damit verbunden. Als Vorbereitung auf den Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte im Rahmen des Schwerpunktbereichs 1 – Grundlagen des Rechts ist es besonders gut geeignet. Die Thematik verbindet das Interesse an der historischen Gestalt und Vielfalt des römischen Rechts mit dem Interesse an den Nachwirkungen dieses Rechts in unserem heutigen Zivil­recht. Die Referate sollen in der Hauptsache dem römischen Vertragsrecht gewidmet sein, aber auch einen Ausblick auf moderne Fragestellungen enthalten. Hinweise zur Erstellung der Referate und zur Erschließung von Quellen und Sekundärliteratur werden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Folgende Themen sind vorgesehen:

  1. Allgemeine Vertragslehren im römischen Recht? – Quintus Mucius, Servius Sulpicius, der Ediktskommentar Ulpians und die Institutionenwerke (vergeben)
  2. Wege der Klagbarkeit unbenannter Verträge. insbes. die causa-Lehre des Aristo
  3. Die stipulatio – Formzwang und inhaltliche Freiheit (vergeben)
  4. Die Bürgschaft, insbesondere zum Verbot von Frauenbürgschaften (vergeben)
  5. Die Kauf-Tausch-Kontroverse der Rechtsschulen (vergeben)
  6. Aufklärungspflichten im Kaufrecht – gerechter Preis oder Zulässigkeit gegenseitigen Übervorteilens
  7. Gefahrtragung und Verzug beim Weinkauf (vergeben)
  8. Sachmängelgewährleistung auf Sklaven- und Viehmärkten und die Haftung nach der Käuferklage (vergeben)
  9. Die Rechtsstellung des Mieters, insbesondere beim Verkauf der Mietsache (vergeben)
  10. Gefahrtragung beim Werkvertrag – schließt höhere Gewalt den Werklohn aus? (vergeben)
  11. Lohnarbeitsvertrag und Lohngefahr – Lohn nur für tatsächlich geleistete Arbeit? (vergeben)
  12. Die Gesellschaft – Gewinn- und Verlustbeteiligung
  13. Der Auftrag – Anwendungsbereich und Haftungsmaßstab
  14. Das zinslose Darlehen – Vorgaben und Ausnahmen bei der Valutierung
  15. Die Hinterlegung – Haftungsfragen und Vertragsgestaltung

Das Seminar ist für den 13. und 14. Juli 2017 geplant.

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