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Bewerbung

  1. Die Bewerbung muss die Voraussetzungen der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin erfüllen und in der ersten oder zweiten juristischen Prüfung mindestens 9 Punkte (Staatsexamensnote) vorweisen. Die universitäre Prüfungsnote muss mindestens 10 Punkte betragen.

  2. Die Promotionsanfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte der Bewerberin/ des Bewerbers enthalten. Promotionsthemen werden im persönlichen Gespräch konkretisiert.

  3. Die Promotionsthemen sollten an die Forschungsschwerpunkte des Arbeitsbereichs anknüpfen. Diese liegen in den Bereichen: Internationales Privatrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht, Rechtsvergleichung, Sportrecht, Geldrecht.´

  4. Bei Interesse richten Sie Ihre Promotionsanfrage bitte auf dem Postweg oder per E-Mail an das Sekretariat. Ein tabellarischer Lebenslauf mit Kopien des Abiturzeugnisses, sowie der juristischen Prüfungszeugnisse ist beizufügen.

Weiterführende Informationen zur Promotion finden Sie hier.