Mitarbeit an Forschungsprojekten
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Im Rahmen von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten bieten sich am Lehrstuhl immer wieder Möglichkeiten, eine Dissertation auf dem Gebiet des Privatversicherungsrechts mit oder ohne gleichzeitige Anstellung als Wiss. Mitarbeiter/in (Teilzeit) zu verfassen. Qualifizierte Studierende des Unterschwerpunkts Privatversicherungsrecht können sich bereits ab Abschluss des 6. Fachsemesters in eine Interessentenliste aufnehmen lassen. Hierzu sind die bislang erbrachten Leistungen schriftlich mitzuteilen (Zwischenprüfungszeugnis, BGB-Schein, ggf. auch bereits Noten des Schwerpunktbereichs).