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Promotionsbetreuung

Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand am Lehrstuhl

I. Formale Anforderungen

Qualifizierte Bewerbungen für eine Promotion am Lehrstuhl werden grundsätzlich gerne entgegengenommen. WICHTIG: Um weiterhin eine gute Betreuung zu gewährleisten, sind bis auf Weiteres keine FU-externen Bewerbungen mehr möglich. Eine Bewerbung von Interessentinnen und Interessenten, die mir nicht persönlich von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen her bekannt sind, setzt voraus, dass die nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt sind. Dabei gelten nicht zuletzt aufgrund der hohen Nachfrage jeweils sehr strenge Maßstäbe. Je besser die Studien- und Examensleistungen sind und je aussagekräftiger das Exposé ist, umso größer ist die Chance zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

1. Prädikatsexamen

Die formale Mindestqualifikation entspricht der Regelvoraussetzung der Promotionsordnung, nämlich einem mindestens "vollbefriedigend" bestandenen Ersten Juristischen Staatsexamen oder gleichgestelltem Abschluss.

2. Schriftliche Bewerbung mit Exposé

Erforderlich ist stets eine schriftliche Bewerbung, der ein Lebenslauf, das oder die Examenszeugnisse sowie die zivilrechtlichen Leistungsnachweise (in Kopie) beizufügen sind.

Die Bewerbung muss zudem ein ausformuliertes Exposé enthalten, das einen der Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls betrifft. Aus dem Exposé soll hervorgehen, was den Bewerber (oder die Bewerberin) zu der Themenwahl veranlasst hat, welche Erkenntnisse er sich - abstrakt - erhofft und was nach seinen Recherchen zu der Thematik bereits insbesondere an Monographien vorhanden ist. Dieses Exposé soll noch keine Ausarbeitung oder gar Ergebniszusammenfassung enthalten, aber  erkennen lassen, dass der Bearbeiter sich bereits eigenständig in die von ihm gewählte Materie eingearbeitet hat. Es kann sich empfehlen, zugleich einen weiteren Themenvorschlag einzureichen.

II. Betreuung der Arbeit

Die Einleitung und Durchführung des Promotionsvorhabens gestaltet sich folgendermaßen:

Wenn die Voraussetzungen für eine Bewerbung (s. oben I) erfüllt sind, wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Bewerber erörtert, welchen wissenschaftlichen Ertrag der Themenvorschlag erhoffen lässt.

Möglicherweise kommt es dabei zu einer Modifizierung des Vorschlages.

Haben sich Bewerber und Betreuer auf ein Thema (mit Arbeitstitel) verständigt, so wird gemeinsam ein konkreter Zeitplan aufgestellt. Dabei ist Ausgangspunkt der Zeitraum, den sich der Bewerber für die Erstellung der Arbeit vorgenommen hat.

Nach einer individuell festzulegenden Einarbeitungszeit ist eine Gliederung einzureichen, anschließend eine Entwurfsfassung von Teilen der ausformulierten Arbeit. Diese Texte werden im Rahmen der Dissertationsbetreuung durchgesehen und gemeinsam besprochen.

Am Ende stehen die Einreichung der schriftlichen Arbeit, die Durchführung des Verfahrens (mündliche Prüfung mit Kurzvortrag des Bewerbers und Diskussion), die Beratung hinsichtlich der Verlagsveröffentlichung und das Gespräch über eine mögliche Vorabveröffentlichung wichtiger Ergebnisse durch den Verfasser in Aufsatzform.