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Prüfungskolloquium

Das Prüfungskolloquium Kriminologie von Herrn Prof. dr. Hoffmann-Holland findet  an folgenden Terminen statt:

Do. 23.06.2016, Raum 4403 (Boltzmannstr.3)

Fr. 24.06.2016, Konferenzraum K II (HFB)

Anmeldungen werden in der Zeit vom 01.-29. April 2016 im Prüfungsbüro entgegengenommen. Per Mail erfolgt anschließend die Ladung zur Verteidigung der Studienabschlussarbeit.

HINWEISE ZUM KOLLOQUIUM "KRIMINOLOGIE"

1. Verteidigung der Studienabschlussarbeit und Diskussion

Nach § 13 Abs. 6 SPO wird die Studienabschlussarbeit in einem ca. 15-minütigen Vortrag „verteidigt.“ Für diesen Vortrag empfehle ich Folgendes:

  • Führen Sie in die Problemstellung des Themas ein und greifen Sie dann aus Ihrer Studienabschlussarbeit ein oder zwei besonders interessante Einzelfragen heraus und konzentrieren Sie den Vortrag hierauf. Es wird nicht möglich sein, die ganze Arbeit innerhalb von 15 Minuten zusammenfassend darzustellen.
  • Sie sind nicht an die Thesen Ihrer Studienabschlussarbeit gebunden. Vielmehr dient eine „Verteidigung“ gerade dazu, Hinweise aus den beiden Gutachten zu der Arbeit aufzugreifen und Darstellungen zu verbessern, die nicht so gut gelungen waren. Auch thematische Ergänzungen können sinnvoll sein (speziell wenn sie in den Gutachten angeregt worden waren). Dabei wird berücksichtigt, dass der Zeitraum zur Einsichtnahme recht kurz war.
  • Halten Sie den Vortrag nach Möglichkeit frei. Stichwortkarten dürfen gerne benutzt werden. Damit zeigen Sie, dass Sie die Materie beherrschen, über die Sie sprechen.
  • Bitte entwerfen Sie ein Handout von ein bis maximal zwei Seiten, das die Gliederung Ihres Gedankenganges, einige Kernthesen und ‒ soweit sinnvoll oder für das Verständnis notwendig ‒ zentrale Gesetzesvorschriften oder Kernsätze einer wichtigen Gerichtsentscheidung im Wortlaut enthält. Eine Powerpoint-Präsentation ist angesichts der Kürze der Vortragszeit nicht erforderlich.

In der anschließenden, auch etwa 15-minütigen Diskussion wird an Ihren Vortrag und Ihre Studienabschlussarbeit angeknüpft. Gerade hier geht es darum, dass Sie Ihre Thesen „verteidigen“ ‒ oder auch unter einem neuen Gesichtspunkt verändert vertreten.

Fragen können dabei von mir, von der/dem Beisitzenden und den anderen Teilnehmern des Kolloquiums gestellt werden.

 2. Formale Informationen zum Kolloquium

Das Kolloquium findet statt am Donnerstag, 23. Juni, 9-18 Uhr, Raum 4403, Boltzmannstraße 3 und

Freitag, 24. Juni, 9-13 Uhr, Raum KII, Henry-Ford-Bau