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Seminar im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege/Kriminologie - "Erosionen des Rechts"

Seminar im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege/Kriminologie - "Erosionen des Rechts"

 Im Wintersemester 2016/2017 bietet Herr RA Dr. Tobias Lubitz für den Schwerpunktbereich „Strafrechtspflege /Kriminologie“ ein Seminar zum Thema: „Erosionen des Rechts“ (propädeutisches Seminar im Sinne des § 20 Abs. 2 StO) an.

„Aus der Nähe der tagesaktuellen Praxis erscheinen die Erosionen des repressiv-liberalen Strafrechts unmerklich und zumeist aus Sicht der Sachgerechtigkeit nahe liegend […]; betrachtet man sie aus der Distanz und im Überblick nur weniger Jahrzehnte, sind sie dramatisch.“ (Fischer, Strafgesetzbuch, 63. Aufl. 2016, Einl., Rn. 12 b).

Das Seminar widmet sich einer fortschreitenden Entformalisierung des Rechts als einem Element einer veränderten Architektur sozialer Kontrolle. Verunsicherungsthemen wie internationale Kriminalität, Terrorismus sowie komplexe Lebenswirklichkeiten (etwa im Wirtschaftsstrafrecht) bei gleichzeitig „knappen Ressourcen“ der Strafjustiz erforderten pragmatische Lösungen, hört man von Praktikern und aus der Politik. Erkennbar sind Tendenzen der Strafgesetzgebung und der Justizpraxis, das Ermittlungsverfahren zu stärken, Verfahren von der dritten Gewalt abzulenken, oder, sollten sie doch in den Gerichtssaal gelangen, „wegzudealen“. Staatsanwälte werden vermehrt eingestellt, Richterstellen stagnieren. Beschuldigtenrechte erodieren im Rahmen privater Ermittlungen, eine zunehmende heimliche Überwachung der Kommunikation findet statt und sanktionierende Maßnahmen erfolgen ohne Urteil über Tat und Schuld. Teile der kriminologischen Wissenschaft ordnen diese Phänomene in eine neue Form sozialer Kontrolle ein und befürchten zunehmende Willkür und Abbau der Rechtsstaatlichkeit.

Hierzu werden die folgenden Referatsthemen angeboten. (Die Auflistung der vorgeschlagenen Themen ist nicht abschließend. Eigene Ideen sind willkommen).

 

1.         Tatverdächtigenzahl und Verurteiltenzahl in langfristiger Entwicklung

 

2.         Die Einstellung nach Erfüllung von Auflagen gem. § 153 a StPO

 

3.         § 46 b StGB – Die „Kronzeugenregelung“

 

4.         Vermögensabschöpfung ohne Schuld- und Tatnachweis

 

5.         Internal Investigations und Beschuldigtenrechte

 

6.         Die Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Deal)

 

7.         Der europäische Haftbefehl

 

8.         Die Entwicklung der Sicherheitsgesetzgebung der letzten 20 Jahre

 

9.         Maßnahmen zur Verhütung und Kontrolle von Terrorismus kriminologisch gewürdigt

 

10.       Staatskriminalität ausländischer Staaten unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung

 

11.       Heimliche Überwachung der Kommunikation

 

12.       Präventive Unrechtsabwehr durch moderne Überwachungstechnologien

 

13.       Europäisches Strafrecht – Bestandsaufnahme und Ausblick 

 

Bearbeitung:

Eine rechtsdogmatische Durchdringung der Themen kann nur Ausgangspunkt der Seminararbeit sein. Entscheidend ist die Untersuchung rechtstatsächlicher Erkenntnisse sowie  Ursachen der thematisierten Phänomene, deren Einordnung in eine veränderte Sicherheitsarchitektur und eine kritische Würdigung. Erforderlich ist in jedem Fall eine intensive Recherche bzgl. kriminologischer Erkenntnisse betreffend das jeweilige Thema und betreffend die Transformationsprozesse sozialer Kontrolle der letzten Jahrzehnte.

Bei Problemen der Herangehensweise wenden Sie sich bitte an mich (Kontaktdaten s. unten).

Der Erwerb eines Seminarscheins setzt neben der Einreichung des schriftlichen Referates (in zweifacher Ausfertigung, 20-22 Seiten bei 1/3 Rand und 1½ Zeilenabstand) und dem mündlichen Vortrag die aktive Teilnahme an der Diskussion im Seminar voraus. Für den Vortrag im Seminar, der ca. 20 Min. dauern soll und an den sich eine Diskussion anschließt, soll ein Handout von einer Seite DIN A 4 erstellt werden, in dem die wichtigsten Aspekte der behandelten Themen zusammengestellt werden.

Der Vortrag kann mit einer Powerpoint-Präsentation medial unterstützt werden. Sofern dies beabsichtigt ist, wird darum gebeten, die Datei mit der Präsentation 1 Woche vor dem Seminartermin an: info@kanzlei-lubitz.de zu senden. Zu den Formalien wird auf:
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/kriegerh/dokumente/Hinweise_Erstellen_einer_Seminararbeit.pdf. hingewiesen.

 Die Veranstaltung wird als (Teil-)Blockseminar am 28. Januar 2017 und 4. Februar 2017in Raum 2213 der Boltzmannstraße 3, 14195 Berlin stattfinden.

 Anmeldungen werden ab sofort von Frau Witt, Sekretariat der Professur für Kriminologie und Strafrecht, Boltzmannstr. 3, 2. Etage, Raum 3329, bwitt@zedat.fu-berlin.de, entgegengenommen.

 Abgabetermin des schriftlichen Referates ist spätestens der 21. 12. 2016

 Für Rückfragen stehe ich persönlich gerne unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Dr. Tobias Lubitz (Tel: 030-20615760 - E-Mail: info@kanzlei-lubitz.de - Web: www.kanzlei-lubitz.de)