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Materialien

Materialien zur Übung im Öffentlichen Recht (WiSe 2010/2011)

1. Terminplan

2. Sachverhalt 1. Hausarbeit (PDF, 94 KB)

3. Sachverhalt 1. Übungsfall (PDF, 66 KB)

4. Sachverhalt 2. Übungsfall (PDF, 61 KB)

5. Sachverhalt 3. Übungsfall (PDF, 74 KB)

6. Sachverhalt 4. Übungsfall (PDF, 98 KB)

7. Sachverhalt 2. Hausarbeit (PDF, 82 KB)

8. Sachverhalt 5. Übungsfall (PDF, 70 KB)

9. Sachverhalt 2. Klausur (PDF, 98 KB)

10. Sachverhalt 6. Übungsfall (PDF, 54 KB)

 

Hilfsmittel/Unterlagen für Klausuren: Für Klausuren sind als Hilfsmittel nur unkommentierte Gesetzestexte zum Bundesrecht und Berliner Landesrecht zugelassen. Zwecks Identitätskontrolle müssen der aktuelle Studienausweis und ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Klausur mitgebracht werden. Die Klausuren werden ab 16.00 Uhr (s.t.) geschrieben, der Einlass in den Klausurraum ist ab einer halben Stunde vorher möglich. Bitte beachten Sie, dass während der Klausuren absolutes Rauchverbot herrscht.

Abholung von Hausarbeiten und Klausuren: Hausarbeiten und Klausuren, die nicht während des Ausgabetermins im Rahmen der Übung abgeholt wurden, können im Sekretariat während der Öffnungszeiten unter Vorlage des Studienausweises abgeholt werden.

Hinweis zu Remonstrationen: Remonstrationen gegen die Bewertung von Klausuren oder Hausarbeiten können binnen einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnisnahmemöglichkeit (Termin der Rückgabe im Rahmen des Übungs-Terminplans) im Sekretariat schriftlich abgegeben werden. Die Remonstration kann nur darauf gestützt werden, dass Rechtsfehler in der Bewertung vorliegen. Diese sind im Rahmen der Remonstration aufzuzeigen und (möglichst belegt mit Nachweis aus Lit./Rspr.) zu begründen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Remonstrationsverfahrens auch eine reformatio in peius (Verböserung) möglich ist.