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Rauchverbot

Mit dem 1. Januar 2008 ist das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (NRSG) (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 24. November 2007, Nr. 30, S. 578) in Kraft getreten. Der Kanzler der Freien Universität Berlin hat mit Rundschreiben vom 10. Dezember 2007 verfügt, dass "danach das Rauchen in Gebäuden und Räumen der Freien Universität Berlin nicht mehr gestattet ist". Die Räume umfassen auch die Treppenhäuser und die Flure der Gebäude.