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Allgemeine Hinweise zur Promotion

  1. Interessentinnen und Interessenten müssen die Voraussetzungen der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin erfüllen.
  2. Bewerberinnen und Bewerber sollten in der 1. Staatsprüfung (Staatsexamensnote) mindestens 9 Punkte erzielt haben. Die Schwerpunktnote muss i.d.R. mindestens 10 Punkte betragen. Der gewählte Schwerpunkt sollte eine Nähe zu den Forschungsbereichen des Lehrstuhls aufweisen.
  3. Promotionsanfragen sind per Post oder E-Mail an den Lehrstuhl zu richten. Ein Lebenslauf mit Kopien des Abiturzeugnisses, der strafrechtlichen Leistungsnachweise sowie der juristischen Prüfungszeugnisse ist beizufügen.
  4. Die Promotionsanfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte der Bewerberin/ des Bewerbers enthalten. 
  5. Die Bewerbung sollte zudem ein ausformuliertes Exposé enthalten, das i.d.R. einen der Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls betreffen muss. Aus dem Exposé soll hervorgehen, was die Bewerberin oder den Bewerber zu der Themenwahl veranlasst hat, welche Erkenntnisse - abstrakt - zu erwarten sind bzw. erhofft werden und was nach den bisherigen Recherchen zu der Thematik bereits insbesondere an Monographien vorhanden ist. Dieses Exposé soll noch keine Ausarbeitung oder gar Ergebniszusammenfassung enthalten, aber  erkennen lassen, dass die Bewerberin oder der Bewerber sich bereits eigenständig in eine selbst gewählte Materie eingearbeitet hat.
  6. Es sollte mindestens ein weiterer Themenvorschlag benannt werden. Zu diesem sollten kurze Erläuterungen zur thematischen Relevanz erfolgen, ein weiteres Exposé ist nicht erforderlich.
  7. Promotionsthemen werden im persönlichen Gespräch konkretisiert.
  8. Ein Promotionsverhältnis entsteht mit dem Abschluss der Betreuungsvereinbarung.