Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin


Springe direkt zu: Inhalt


Service-Navigation


Hauptnavigation/Hauptmenü: Links auf direkt erreichbare, übergeordnete Webseiten


Grafischer Identitätsbereich:


Weitere Service-Funktionen

Suche auf der Website http://www.jura.fu-berlin.de


Navigation/Menü: Links auf weitere Seiten dieser Website und Banner


Navigationspfad:

Home » Einrichtungen » Gremien » Fachbereichsrat



Fachbereichsrat

Der Fachbereich ist die organisatorische Haupteinheit der Universität, in der miteinander verwandte Fächer zusammengefasst sind. Unser Fachbereich fasst die verschiedenen Disziplinen der Rechtswissenschaft zusammen. Ihr Hauptorgan ist der Fachbereichsrat. Vorsitzender und Sprecher des Rats ist der Dekan, dessen Vertreter sind die Prodekane. Der Fachbereichsrat hat dreizehn Mitglieder und wird für zwei Jahre gewählt.

Mitglieder sind seit dem 1. April  2011  

Allgemeines

Der Rat tritt in der Vorlesungszeit etwa einmal im Monat zusammen. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 70 BerlHG i.V.m. § 13 der Teilgrundordnung vom 27.10.1998 (s. Seiten 30 u. 31). Die Frauenbeauftragte hat gemäß § 59 Abs. 5 S. 4 BerlHG Informations-, Rede- und Antragsrecht im Fachbereichsrat. Die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung wird rechtzeitig bekanntgemacht (Wandelhalle Van't-Hoff-Straße 8). Anregungen an den Rat können Sie jederzeit über Ihre jeweilige Vertretung im Fachbereichsrat (siehe oben) übermitteln.

Wichtige Kommissionen mit beratendem Charakter sind



 

© 2001-2012  Fachbereich Rechtswissenschaft |  Feedback  |
Stand: 23.03.2012

Diese Grafiken werden nur in der Druckvorschau verwendet: