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Diplomjurist
Hochschulgrad "Diplom-Juristin" oder Diplom-Jurist"
Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin verleiht auf Antrag ehemaligen FU-Studierenden, die ihr Studium der Rechtswissenschaft mit der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. der ersten juristischen Prüfung beim Justizprüfungsamt Berlin bzw. beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg erfolgreich abgeschlossen haben, den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" oder "Diplom-Jurist" durch Erteilung einer Urkunde.
Die entsprechende Ordnung ist durch die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung bestätigt worden und mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Freien Universität Berlin 1/2003 am 11.02.2003 in Kraft getreten. Den Text finden Sie nachfolgend.
Die Verleihung kann auch von ehemaligen FU-Studierenden beantragt werden, die ihr Examen vor Inkrafttreten der Ordnung abgelegt haben.
Der Antrag ist formlos schriftlich an die Dekanin/den Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft zu richten. Antragsberechtigt ist, wer unmittelbar vor der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung mindestens zwei Semester im Studiengang Rechtswissenschaft an der FU immatrikuliert war und die (erste juristische) Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt Berlin oder beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg bzw. die erste juristische Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Anderweitige Erteilung oder Beantragung des Hochschulgrades schließen die Verleihung aus. Ebenso ausgeschlossen sind Antragsteller, die ihre Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben.
Dem Antrag sind beglaubigte Fotokopien der Immatrikulationsbescheinigungen der in Bezug genommenen Semester und des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung beizufügen sowie eine Erklärung, dass der Hochschulgrad nicht anderweitig erlangt oder beantragt wurde. Vor Aushändigung oder Übersendung der Urkunde ist eine Verwaltungsgebühr nach der Verwaltungsgebührenordnung Berlin (zur Zeit 92,54 €) unbar zu entrichten. Die Bankverbindung etc. wird Ihnen nach Eingang des Antrages und der vollständigen Unterlagen schriftlich mitgeteilt.
Zuständiger Sachbearbeiter der Fachbereichsverwaltung für die Anträge auf Verleihung des Hochschulgrades ist Herr Mario Schönwälder.
Raum 1126 (Boltzmannstr. 3), Tel 838 52188
e-mail: msrecht@zedat.fu-berlin.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Mi und Do 9:30-12:30 Uhr sowie Mo, Di und Do 13:30-14:30 Uhr